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Ablauf

  • Sind Sie gesetzlich versichert, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch, die sog. psychotherapeutische Sprechstunde. In dieser Sprechstunde wird abgeklärt, ob bei Ihnen eine Indikation für eine Psychotherapie besteht, welches Therapieverfahren ggf. für die Behandlung in Frage kommt oder ob für Ihre Problemlage eine andere Maßnahme besser geeignet ist (Beratungsstelle, stationäre Behandlung, Selbsthilfegruppe, etc.). Besteht eine Indikation für Psychotherapie, können sich nach der Sprechstunde mindestens zwei bis maximal vier probatorische Sitzungen anschließen, die dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung, der weiteren Diagnostik, der Festlegung von Therapiezielen und der Bestimmung der voraussichtlichen Dauer der Therapie dienen. Nach diesen Probesitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
  • Sind Sie privat versichert, beginnen Sie direkt mit probatorischen Sitzungen. Im Rahmen der Probesitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
  • Als Selbstzahler vereinbaren Sie einen Termin für eine Probesitzung, die Antragsstellung bei der Krankenkasse entfällt.

Kosten

Da wir approbierte Ärztliche bzw.  Psychologische Psychotherapeutinnen mit Arztregister-Eintrag und Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe sind, werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie den Beihilfestellen übernommen. Bei psychischen Störungen, die durch Unfälle oder Traumatisierungen am Arbeitsplatz ausgelöst werden, übernehmen in der Regel die Berufsgenossenschaften die Kosten.